Begleiteter Umgang

Ein Angebot nach einer Elterntrennung

Der Deutsche Kinderschutzbund begleitet seit vielen Jahren Kinder und Jugendliche nach einer Elterntrennung bei der Ausübung ihres Umgangsrechts mit ihren Eltern und sonstigen umgangsberechtigten Personen. Der Umgang zwischen Kindern und Eltern ist nicht frei von möglichen Störungen und Gefährdungen. Der Begleitete Umgang soll den Kontakt fördern und belastende Situationen verhindern.

Alle Maßnahmen sollen ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen.

Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.

Es ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe für von hochstrittiger Trennung und Scheidung betroffene Kinder und deren Eltern.

Die Beratung der Familien übernehmen hauptamtliche Fachkräfte, die konkrete Begleitung wird in vielen Fällen von ausgebildeten und supervidierten ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchgeführt.

Durch die Unterstützung mitwirkungsbereiter Dritter wird den Kindern zu ihrem Recht auf Umgang mit allen wichtigen Bezugspersonen verholfen. Dabei steht der Schutz des Kindes vor Schädigung im Mittelpunkt.

Mehr Informationen und Kontakt über: http://www.kinderschutzbund-bayern.de/infos-fuer-eltern/begleiteter-umgang.html

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