Sport nach 1
Sportarbeitsgemeinschaften

Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband rufen jedes Jahr die Schulen und Sportvereine auf, Sportarbeitsgemeinschaften „Sport nach 1“ zu gründen.
Mit diesen Kooperationen sollen Brücken geschlagen und die Schülerinnen und Schüler für den Sport bzw. für eine bestimmte Sportart begeistert werden. Ziel ist es, durch „Schnupperangebote“ die Kinder und Jugendlichen zu erreichen, die den Weg in den Verein von alleine nicht finden würden.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.sportnach1.de/
Kooperation mit einer Schule:
- Voraussetzung für die Einrichtung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) ist ein Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart. Möglich sind über 70 Sportarten.
- Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit dem Schulleiter einer benachbarten Schule auf. Es können auch Schüler von mehreren Schulen in einer Gruppe zusammengefasst werden. Mindestens sollten 10 Schüler für eine SAG gefunden werden.
- Die Veranstaltung ist eine Schulveranstaltung. Die Schüler sind damit schülerunfallversichert.
- Betrachten Sie die SAG als befristetes Schnupperangebot für Schüler (mindestens bis Schuljahresende). Sie brauchen anfänglich nicht Mitglied im Verein zu sein, langfristig sollte aber eine Mitgliedschaft angestrebt werden.

